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   OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10   

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https://dejure.org/2010,26677
OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10 (https://dejure.org/2010,26677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - 12 U 50/10 (https://dejure.org/2010,26677)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - 12 U 50/10 (https://dejure.org/2010,26677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung einer Arzthaftungsklage mangels Darlegung eines Behandlungsfehlers bei einer Operation am Handgelenk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847
    Abweisung einer Arzthaftungsklage mangels Darlegung eines Behandlungsfehlers bei einer Operation am Handgelenk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.2004 - 1 U 422/03

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf mündliche Gutachtenerläuterung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10
    Insoweit ist diese Fallgestaltung vergleichbar damit, dass erstmals überhaupt nach Einholung eines schriftlichen Ergänzungsgutachtens ein Antrag auf mündliche Anhörung des Sachverständigen gestellt wird (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2004, 379).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10
    Neu ist Vortrag in der Berufungsinstanz, wenn er einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert oder erstmals substantiiert, nicht aber, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH NJW 2004, 2825 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2002 - VI ZR 353/01

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10
    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass an die Darlegung des Erläuterungsbedarfs keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen, und dass grundsätzlich von der Partei nicht die Formulierung konkreter Fragen erwartet werden kann, sondern es ausreicht, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch entscheidungserhebliche Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGH NJW-RR 2003, 208 m.w.N.), erfüllt der mit klägerischem Schriftsatz vom 24.09.2010 gestellte Antrag auf Anhörung des Sachverständigen im Termin diese Voraussetzungen nicht.
  • OLG Hamm, 18.06.1997 - 3 U 173/96

    Schadensersatzansprüche aus einer schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 U 50/10
    Ein Anscheinsbeweis würde voraussetzen, dass es sich bei der entsprechenden Komplikation um ein von der Behandlerseite voll beherrschbares Risiko handelt, welches bei einwandfreiem Operationsablauf mit großer Wahrscheinlichkeit nicht auftreten würde (OLG Hamm VersR 1998, 1243).
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